Finanzordnung

Stand: 01. Juli 2025 

§ 1 Allgemeines

Das zuständige Vorstandsmitglied verwaltet die Kasse des Vereins zusammen mit seinem Vertreter, entsprechend der Vereinssatzung. Er führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben, aufgeschlüsselt auf einzelnen Abteilungen und den belangen des Gesamtvereins.

§ 2 Beiträge und Gebühren

1. Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt:

Badminton Dart Fußball Fußball AH FußballDam Gymnastik Tischtennis
Erwachsene 120 132 204 180 204 132 132
*Azubi/Studenten/BGG 96 108 144 132 144 108 108
Kinder /Jugendliche 84 96 168 168 96 96

2. Die Aufnahmegebühr beträgt:

Badminton Dart Fußball Fußball AH FußballDam Gymnastik Tischtennis
Erwachsene 6 6 30 30 30 6 6
Kinder / Jugendliche 6 6 8 8 6 6

3. Beitragsermäßigungen:

Sind beide Elternteile Mitglieder des Vereins, so ermäßigt sich der Jahresbeitrag, für das erste Kind unter 18 Jahren um 6 € . Jedes weitere Kind einer Familie ist beitragsfrei.

4. Zahlungsart:

 Der festgesetzte Beitrag ist an den Verein auf dem Wege des Bankeinzugsverfahrens zu leisten. Die Einziehung des Jahresbeitrages erfolgt je zur Hälfte im Januar und juli eines jeden Jahres.

5. Mahngebühren:

 Die Mahngebühren betragen je Mahnung 10 €

6. Beitragsfrei:

 Die Ehrenmitglieder sind beitragsfrei

7. Ausnahmen:

 Über Ausnahmen von den in dieser Finanzordnung aufgeführten Beiträgen, Gebühren und Regelungen entscheidet der Geschäftsführende Vorstand

Bankverbindung: 

Sparkasse Leverkusen

TuS 1887 Roland Bürrig e.V.

IBAN: DE97 3755 1440 0111 0021 01
BIC: WELADEDLLEV

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE77ZZZ00001186833
Mandatsreferenznummer: 125TUS18872014